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Lt. Strassenverkehrs- und zulassungsordnung müssen Fahrräder im Verkehr mit einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. Nach der Norm DIN / ISO 7636 muss die Glocke eine Mindestlautstärke von 75 Dezibel erreichen und damit lauter als die Verkehrsgeräusche in der Stadt sein.

Spezifikationen

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